Die teilnehmende Person hat die folgenden Bedingungen sorgfältig gelesen und erklärt sich, durch die Teilnahme bei der Verlosung, damit einverstanden.

Wettbewerbsveranstalter
Die Genossenschaft Migros Luzern, Industriestrasse 2, 6036 Dierikon («Migros») veranstaltet regelmässig Gewinnspiele auf migrosluzern.ch und ist somit für deren Durchführung verantwortlich.

Wettbewerbszeitraum
Der Wettbewerb beginnt am Donnerstag, 24. Oktober 2024 und dauert bis Sonntag, 03. November 2024 um 23.59 Uhr. Die zu gewinnenden Preise und die Regeln des jeweiligen Gewinnspiels (insb. die nötige Teilnahmehandlung) werden auf der jeweiligen Website genannt.

Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, welche das 18. Altersjahr vollendet haben. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind die direkt in die Abwicklung des Wettbewerbs involvierten Personen der Migros sowie Gewinnspielvereine, automatisierte Dienste und weitere professionalisierte/gewerbliche Teilnehmende.
Die Gewinner/die Gewinnerinnen werden persönlich kontaktiert und sind nur berechtigt, den Gewinn zu beziehen, wenn sie ihre Kontaktdaten bekanntgeben. Voraussetzung für den Bezug des Preises ist, dass der Gewinner / die Gewinnerin unmittelbar (spätestens aber innert 48 h) nach Ziehung (bzw. bis zu einem allenfalls genannten oder offensichtlichen fixen Datum) auf dem elektronischen Weg kontaktiert werden kann. Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, verfällt der Preis und die Migros ist berechtigt, den Preis anderweitig zu vergeben.
Mit der Teilnahme am Wettbewerb ist kein Kaufzwang verbunden. Eine kostenlose Teilnahme ist unter www.migrosluzern.ch möglich.

Ablauf des Wettbewerbs
Das Teilnahmeformular wird ausgefüllt und abgeschickt. Die Gewinner*innen werden von der Genossenschaft Migros Luzern Anfang November ausgewählt und schriftlich informiert.

Preise
Zu gewinnen gibt es 5 Familientickets in der 1. Kategorie (je gültig für 2 Erwachsene und 3 Kinder) für die Migros-Kulturprozent Sondervorstellung vom Sonntag, 15. Dezember 2024, 13.30 Uhr im Wert von je 80 Franken. Es wird keine Barauszahlung angeboten. Zahlungsansprüche oder ein Ersatzpreis sind ausgeschlossen. Der Gewinn kann nicht übertragen oder anderen Personen zugewiesen werden. Die entgeltliche Weitergabe von Tickets, Gewinn-Codes, Coupon-Heftli, etc. ist untersagt. Der Wettbewerbsveranstalter behält sich vor, entsprechende Tickets, Gewinn-Codes, Coupon-Heftli, etc. sperren zu lassen.

Verwendung der Daten
Die Bearbeitung von Personendaten erfolgt gemäss Datenschutzerklärung des Wettbewerbsveranstalters, abrufbar unter https://www.migros.ch/de/datenschutz.html

Weitere Bestimmungen
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Über den Wettbewerb wird – ausser mit den Gewinnern – keine Korrespondenz geführt.
Die Migros behält sich weiter vor, Teilnehmende vom Wettbewerb auszuschliessen, wenn Missbrauch und/oder Verstösse gegen diese Teilnahmebedingungen vermutet/ festgestellt werden oder andere wichtige Gründe vorliegen. Die Migros ist berechtigt, jederzeit Anpassungen am Wettbewerbsmodus vorzunehmen sowie beim Vorliegen wichtiger Gründe den Wettbewerb auszusetzen, abzubrechen oder vorzeitig zu beenden.
Sie nehmen zur Kenntnis, dass Preise mit einem Wert von über CHF 1‘000 allenfalls der Verrechnungssteuer unterliegen und der Wettbewerbsveranstalter im Falle der Steuerpflicht je nach Art des Gewinns die Preise und Gewinner der Eidg. Steuerverwaltung meldet oder die Verrechnungssteuer von 35% zurückbehält und der Eidg. Steuerverwaltung entrichtet. Der Wettbewerbsveranstalter ist berechtigt, mit der Zustellung der Preise zu warten, bis die vom Gewinner zu übermittelnde aktuelle Wohnsitzbestätigung und allfällige weitere steuerrechtlich notwendigen Unterlagen bei ihm eingetroffen sind.
Die Wettbewerbe unterstehen ausschliesslich Schweizer Recht, ausschliesslicher Gerichtsstand ist Luzern.