Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen
Die teilnehmende Person hat die folgenden Bedingungen sorgfältig gelesen und erklärt sich, durch die Bewerbung als "Gärtnerfamilie", damit einverstanden.
Wettbewerbsveranstalter
Die Genossenschaft Migros Luzern, Industriestrasse 2, 6036 Dierikon («Migros») veranstaltet regelmässig Gewinnspiele auf migrosluzern.ch und ist somit für deren Durchführung verantwortlich.
Wettbewerbszeitraum
Der Wettbewerb beginnt am 16.3.2020 und dauert bis 29.3.2020. Die zu gewinnenden Preise und die Regeln des jeweiligen Gewinnspiels (insb. Die nötige Teilnahmehandlung) werden auf der jeweiligen Website genannt.
Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, welche das 18. Altersjahr vollendet haben. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind die direkt in die Abwicklung des Wettbewerbs involvierten Personen der Migros sowie Gewinnspielvereine, automatisierte Dienste und weitere professionalisierte/gewerbliche Teilnehmende.
Die Gewinner/die Gewinnerinnen werden via Kommunikationskanal der Social Media Plattform oder andere elektronische Kommunikationsmittel kontaktiert und sind nur berechtigt, den Gewinn zu beziehen, wenn sie ihre Kontaktdaten bekanntgeben und die Teilnahmebedingungen akzeptieren. Voraussetzung für den Bezug des Preises ist (kumulativ) a) dass der Gewinner / die Gewinnerin unmittelbar (spätestens aber innert 48 h) nach Ziehung (bzw. bis zu einem allenfalls genannten oder offensichtlichen fixen Datum) auf dem elektronischen Weg kontaktiert werden kann und b) der Gewinner / die Gewinnerin innert dieser Frist den Teilnahmebedingungen nochmals zustimmt. Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, verfällt der Preis und die Migros ist berechtigt, den Preis anderweitig zu vergeben.
Mit der Teilnahme am Wettbewerb ist kein Kaufzwang verbunden. Eine kostenlose Teilnahme ist unter www.migrosluzern.ch möglich.
Ablauf des Wettbewerbs
Das Teilnahmeformular wird ausgefüllt und abgeschickt. Die Gewinner werden von der Genossenschaft Migros Luzern am 30.3.2020 ausgewählt.
Preise
Für die Reportagen bringt das Migros Magazin zusammen mit Do it + Garden Migros das ganze Gartenmaterial mit, welches dann die Familie behalten darf. Als Dank für die Zusammenarbeit erhält die Familie eine Migros-Geschenkkarte im Wert von 100 Franken. Es wird keine Barauszahlung angeboten. Zahlungsansprüche oder ein Ersatzpreis sind ausgeschlossen. Der Gewinn kann nicht übertragen oder anderen Personen zugewiesen werden. Die entgeltliche Weitergabe von Tickets, Gewinn-Codes, Coupon-Heftli, etc. ist untersagt. Der Wettbewerbsveranstalter behält sich vor, entsprechende Tickets, Gewinn-Codes, Coupon-Heftli, etc. sperren zu lassen.
Publikation der Gewinner
Die Familie stellt sich und den Garten/Schrebergarten für drei saisonale Reportagen im Migros Magazin sowie der Online-Ausgabe der Reportagen auf migrosluzern.ch zur Verfügung:
1. Reportage zum Thema Setzlinge, essbare Pflanzen und Kräuter
2. Reportage zum Thema gemeinsam den Garten geniessen
3. Reportage zum Thema den Garten für den Herbst/Winter vorbereiten
Die Reportagen werden im Herbst 2020 umgesetzt.
Verwendung der Daten
Mit der Teilnahme erklären Sie sich damit einverstanden, dass Sie die Genossenschaft Migros Luzern in Zukunft allenfalls für weitere attraktive Angebote und Informationen kontaktieren darf. Sollten Sie keine Angebote von uns erhalten wollen, können Sie der Nutzung Ihrer Daten zu Werbezwecken jederzeit per E-Mail an online@migrosluzern.ch.ch widersprechen.
Die Bearbeitung von Personendaten erfolgt gemäss Datenschutzerklärung des Wettbewerbsveranstalters, abrufbar unter https://www.migros.ch/de/datenschutz.html
Weitere Bestimmungen
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Über den Wettbewerb wird – ausser mit den Gewinnern – keine Korrespondenz geführt.
Die Migros behält sich weiter vor, Teilnehmende vom Wettbewerb auszuschliessen, wenn Missbrauch und/oder Verstösse gegen diese Teilnahmebedingungen vermutet/ festgestellt werden oder andere wichtige Gründe vorliegen. Die Migros ist berechtigt, jederzeit Anpassungen am Wettbewerbsmodus vorzunehmen sowie beim Vorliegen wichtiger Gründe den Wettbewerb auszusetzen, abzubrechen oder vorzeitig zu beenden.
Sie nehmen zur Kenntnis, dass Preise mit einem Wert von über CHF 1‘000 allenfalls der Verrechnungssteuer unterliegen und der Wettbewerbsveranstalter im Falle der Steuerpflicht je nach Art des Gewinns die Preise und Gewinner der Eidg. Steuerverwaltung meldet oder die Verrechnungssteuer von 35% zurückbehält und der Eidg. Steuerverwaltung entrichtet. Der Wettbewerbsveranstalter ist berechtigt, mit der Zustellung der Preise zu warten, bis die vom Gewinner zu übermittelnde aktuelle Wohnsitzbestätigung und allfällige weitere steuerrechtlich notwendigen Unterlagen bei ihm eingetroffen sind.
Die Wettbewerbe unterstehen ausschliesslich Schweizer Recht, ausschliesslicher Gerichtsstand ist Luzern.