Die teilnehmende Person hat die folgenden Bedingungen sorgfältig gelesen und erklärt sich, durch die Teilnahme bei der Verlosung, damit einverstanden.

Wettbewerbsveranstalter
Die Genossenschaft Migros Luzern, Industriestrasse 2, 6036 Dierikon («Migros») veranstaltet regelmässig Gewinnspiele auf migrosluzern.ch und ist somit für deren Durchführung verantwortlich.

Wettbewerbszeitraum
Der Song-Wettbewerb beginnt am Donnerstag, 15. Februar und dauert bis am Sonntag, 14. Juli 2024 um 23.59 Uhr. Die zu gewinnenden Preise und die Regeln des jeweiligen Gewinnspiels (insb. die nötige Teilnahmehandlung) werden auf der Website www.ausderregion.ch/25jahre genannt.

Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen ab 12 Jahre bzw. Musik-Formationen (Personen ab 12 Jahre) mit (Wohn)Sitz im Kanton Luzern, Zug, Uri, Schwyz, Obwalden oder Nidwalden. Minderjährige Personen müssen eine Bestätigung der schriftlichen Zustimmung des gesetzlichen Vertreters zum Zeitpunkt der Einreichung des Songs einreichen. Ohne Bestätigung wird das Video nicht berücksichtigt. Bei der Bestätigung der schriftlichen Zustimmung müssen die Kontaktdaten des gesetzlichen Vertreters auffindbar sein. Bei einer Musik-Formation müssen mehr als 49% der involvierten Personen ihren Wohnsitz in den oben genannten Kantonen habe. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind die direkt in die Abwicklung des Wettbewerbs involvierten Personen der Migros sowie Gewinnspielvereine, automatisierte Dienste und weitere professionalisierte/gewerbliche Teilnehmende.
Die Gewinner/die Gewinnerinnen werden persönlich über die bei der Anmeldung bekanntgegebene Daten kontaktiert und sind nur berechtigt, den Gewinn zu beziehen, wenn sie ihre Kontaktdaten bekanntgeben. Bei minderjährigen Personen wird zusätzlich der gesetzliche Vertreter kontaktiert. Voraussetzung für den Bezug des Preises ist, dass der Gewinner / die Gewinnerin unmittelbar (spätestens aber innert 72 h) nach Ziehung (bzw. bis zu einem allenfalls genannten oder offensichtlichen fixen Datum) auf dem elektronischen Weg über die bei der Anmeldung angegebene E-Mailadresse kontaktiert werden kann. Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, verfällt der Preis und die Migros ist berechtigt, den Preis anderweitig zu vergeben.
Mit der Teilnahme am Wettbewerb ist kein Kaufzwang verbunden. Eine kostenlose Teilnahme ist unter www.migrosluzern.ch möglich.

Ablauf des Wettbewerbs
Zwischen dem Donnerstag, 15. Februar 2024 und Sonntag, 9. Juni 2024 können Neuinterpretationen des KUNZ-Songs «Us de Region» via Teilnahmeformular unter ausderregion.ch/25jahre eingereicht werden. Es braucht keine professionelle Studioaufnahme, jedoch sollte sowohl die Audio- als auch Video-Qualität gut sein. Die Neuinterpretation umfasst Text und Musikkomposition.

Eine Jury wählt aus allen Einsendungen maximal 20 passendste Neuinterpretationen aus. Diese Formationen werden nach der Zulassung benachrichtigt und dürfen ihr Umfeld mobilisieren, am Voting teilzunehmen. Das öffentliche Voting findet vom Montag, 24. Juni 2024 bis Sonntag, 14. Juli 2024 auf der Website www.ausderregion.ch/25jahre statt. Nach erfolgreich abgeschlossenem Voting wird einerseits die Gewinner-Formation aus dem Voting sowie eine Gewinner-Formation aus der Jury-Wahl gekürt und von der Genossenschaft Migros Luzern persönlich informiert.

Die Jury besteht aus einem ausgewählten Gremium aus Mitarbeitenden der Genossenschaft Migros Luzern, die für den KUNZ Song-Wettbewerb verantwortlich sind. Die erwähnten Mitarbeitenden sind in der Marketing Kommunikation sowie in der Abteilung Kulturprozent der Migros Luzern tätig, welche den Song-Wettbewerb finanzieren.

Diese Personen sind dafür verantwortlich, die eingereichten Beiträge zu bewerten, die Vorauswahl für das Voting zu treffen und anschliessend die Gewinner-Formation aus der Jury-Wahl zu bestimmen. Die Mitglieder der Jury sind unabhängig und treffen ihre Entscheidungen nach eigenem Ermessen und auf Grundlage der in diesen Teilnahmebedingungen festgelegten Kriterien. 

Die Entscheidungen der Jury sind endgültig und bindend. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Überprüfung oder Anfechtung der Entscheidungen der Jury. Die Teilnehmer*innen erkennen an, dass die Beurteilung der Beiträge subjektiv ist und dass die Jury die Beiträge nach ihrem besten Wissen und Gewissen bewertet.

Immaterialgüterrechte
Mit der Teilnahme bestätigen Sie und sind verantwortlich dafür, dass Sie sämtliche Rechte am eingereichten und veröffentlichten Bild/ Video und der Neuinterpretation des Songs besitzen sowie allfällig weitere abgebildete / am Song beteiligte Personen ihr Einverständnis für die Verwendung und Veröffentlichung im Rahmen des vorliegenden Wettbewerbs gegeben haben.

Mit der Teilnahme bestätigen Sie folgende weiteren Punkte:
a) keine Bilder/ Videos/ Songs hochzuladen, die gegen die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen und sozial üblichen Verhaltensnormen verstossen, d.h. Sie werden insbesondere keine anstössigen, verletzenden, sexistischen oder rassistischen Werke hochladen;
b) Werke nur mit ausdrücklicher Zustimmung aller allenfalls darin abgebildeten Person(en) hochzuladen;
c) nur Werke hochzuladen, bei denen Sie über alle für die vorgesehene Nutzung nötigen Rechte (insbesondere Urheberrechte) verfügen und die keine Rechte Dritter verletzen;
d) keine Werke hochzuladen, welche Drittwerbung enthalten;
e) dass der MGB die von Ihnen hochgeladenen Werke aus wichtigen Gründen (z.B. bei entsprechender Aufforderung durch Dritte oder bei Verstoss gegen diese Bedingungen) jederzeit und ohne Angabe von Gründen löschen und Sie vom Wettbewerb suspendieren kann.

Preise
Die Gewinnerinnen und Gewinner des öffentlichen Votings und des Jury-Votings erhalten vom Migros-Kulturprozent je 1500 Franken. Diese Preisgelder werden vom Migros-Kulturprozent zur Verfügung gestellt. 
Zusätzlich dürfen die Gewinner-Formationen am Migros Luzern «Aus der Region.»-Jubiläumsanlass vom Freitag, 13. September 2024 mit ihrem eingereichten Song auftreten und haben die Möglichkeit, den Mundartmusiker KUNZ bei einem Meet & Greet kennen zu lernen. Für den Auftritt wird es eine branchenübliche Gage geben. Unter allen teilnehmenden Musik-Formationen verlost die Genossenschaft Migros Luzern zusätzlich 50 Migros-Geschenkkarten im Wert von je 100 Franken. Es wird keine Barauszahlung angeboten. Zahlungsansprüche oder ein Ersatzpreis sind ausgeschlossen. Der Gewinn kann nicht übertragen oder anderen Personen zugewiesen werden.

Verwendung der Daten
Die Bearbeitung von Personendaten erfolgt gemäss Datenschutzerklärung des Wettbewerbsveranstalters, abrufbar unter https://www.migros.ch/de/datenschutz.html

Veröffentlichung der Gewinner*innen
Die Bilder und Videos, der von der Jury ausgewählten Formationen, werden für das öffentliche Voting vom Montag, 24. Juni bis Sonntag, 14. Juli auf der Kampagnen-Website unter www.ausderregion.ch/25jahre veröffentlicht. 
Der/die Einreicher/in der Fotos, Videos ist verantwortlich für die Einhaltung der Rechte Dritter (Rechte abgebildeter Personen). Mit der Einreichung erklärt Der/die Einreicher/in der Fotos sowie Videos, dass der Verwendung der Bilder durch die Migros Luzern keine der vorgenannten Rechte entgegenstehen und dass ihm diesbezügliche Zustimmungen vorliegen.

Weitere Bestimmungen
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Über den Wettbewerb wird – ausser mit den Gewinnern – keine Korrespondenz geführt.
Die Migros behält sich weiter vor, Teilnehmende vom Wettbewerb auszuschliessen, wenn Missbrauch und/oder Verstösse gegen diese Teilnahmebedingungen vermutet/ festgestellt werden oder andere wichtige Gründe vorliegen. Die Migros ist berechtigt, jederzeit Anpassungen am Wettbewerbsmodus vorzunehmen sowie beim Vorliegen wichtiger Gründe den Wettbewerb auszusetzen, abzubrechen oder vorzeitig zu beenden.
Sie nehmen zur Kenntnis, dass Preise mit einem Wert von über 1000 Franken allenfalls der Verrechnungssteuer unterliegen und der Wettbewerbsveranstalter im Falle der Steuerpflicht je nach Art des Gewinns die Preise und Gewinner der Eidg. Steuerverwaltung meldet oder die Verrechnungssteuer von 35% zurückbehält und der Eidg. Steuerverwaltung entrichtet. Der Wettbewerbsveranstalter ist berechtigt, mit der Zustellung der Preise zu warten, bis die vom Gewinner zu übermittelnde aktuelle Wohnsitzbestätigung und allfällige weitere steuerrechtlich notwendigen Unterlagen bei ihm eingetroffen sind.
Die Wettbewerbe unterstehen ausschliesslich Schweizer Recht, ausschliesslicher Gerichtsstand ist Luzern.