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02.11.2021 - Medienmitteilungen Mehr Lohn und Erfolgsprämie bei der Migros Luzern

Dierikon - Die Genossenschaft Migros Luzern setzt 1 Prozent der Lohnsumme für Lohnerhöhungen per 1. Januar 2022 ein. Wie bereits 2021 erhalten die rund 6'000 Mitarbeitenden beim Erreichen der Jahresziele zudem eine Erfolgsprämie.

Auf den 1. Januar 2022 erhöht die Genossenschaft Migros Luzern die Lohnsumme ihrer rund 6'000 Mitarbeitenden um 1 Prozent. Einen Teil der zur Verfügung stehenden Summe setzt die Migros Luzern zur Erhöhung des Mindestlohnes für Ungelernte sowie zur Anpassung der Referenzlöhne für Funktionen, welche eine zwei bis vierjährige Berufslehre voraussetzen, ein.

Jubiläumsprämie 2021 und Erfolgsbeteiligungen

Die Migros Luzern hat im laufenden Jahr wiederum die Lohnlücke, der aufgrund von Corona von Kurzarbeit betroffenen Mitarbeitenden von 80 auf 100% im Umfang von rund 740'000 Franken kompensiert. Alle Mitarbeitenden haben im Jubiläumsjahr 2021 zudem von einer Jubiläumsprämie von 750 Franken bei 100% Beschäftigungsgrad profitiert. Insgesamt hat die Migros Luzern dafür 3 Millionen Franken ausbezahlt. Die Migros Luzern verfügt zudem über eine reglementarische Erfolgsbeteiligung. 2021 konnten sich die Mitarbeitenden über eine Erfolgsprämie für das Geschäftsjahr 2020 im Gesamtumfang von 1.9 Millionen Franken freuen. Werden die Jahresziele auch 2021 erreicht, profitiert die Belegschaft, abhängig vom Beschäftigungsgrad, wiederum von einer Erfolgsbeteiligung von 500 Franken bei 100% Beschäftigungsgrad. Traditionell erhalten die Mitarbeitenden der Migros Luzern Anfang Dezember zudem diverse Rabattgutscheine.

Unternehmen der Migros-Gruppe mit Bandbreite bis 1 Prozent

Die Lohnerhöhungen aller Unternehmen, die dem Migros-Landesgesamtarbeitsvertrag (L-GAV) unterstellt sind, bewegen sich auf einer Bandbreite bis 1 Prozent. Fortschrittliche Arbeitsbedingungen werden weiterhin durch den Gesamtarbeitsvertrag garantiert. Dazu zählen unter anderem ein Mutterschaftsurlaub von 18 Wochen, ein Vaterschaftsurlaub von drei bezahlten Wochen oder freiwillige Kinderzulagen für Familien mit tiefen Gesamteinkommen sowie weitere grosszügige Sozialleistungen