Teilnahmebedingungen
«Aus der Region. Für die Region.» KUNZ Wandertag 2025
Mit der Teilnahme an der Verlosung stimmen Sie nachfolgenden Teilnahmebedingungen zu:
Gewinnspielveranstalter
Genossenschaft Migros Luzern, Industriestrasse 2, 6036 Dierikon. Nachfolgend Migros Luzern genannt.
Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, welche das 18. Altersjahr vollendet haben. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind die Mitarbeitenden der in die Umsetzung involvierten Agenturen sowie Gewinnspielvereine, automatisierte Dienste und weitere professionalisierte/gewerbliche Teilnehmende.
Gewinnspielteilnahme
Vom Dienstag, 13. Mai bis 24. Mai 2025 können Kundinnen und Kunden in allen teilnehmenden Migros-Filialen der Migros Luzern (M, MM, MMM) einen Wettbewerbs-Talon ausfüllen und in die dafür vorgesehene Urne beim "Aus der Region. Für die Region."-Aufzug einwerfen.
Sollten Sie die Möglichkeit verpassen in einer Filiale mitzumachen, gibt es die Möglichkeit, vom Mittwoch, 21. Mai 2025 bis am Sonntag, 1. Juni 2025 per Online-Formular teilzunehmen. Das Formular können Sie ab dem Mittwoch, 21. Mai unter folgendem URL abrufen: www.migrosluzern.ch/KUNZ-wandertag.
Jede Teilnehmerin und jeder Teilnahmer kann sich die Chance auf die Preise sichern, indem die Kontaktdaten vollständig auf dem Teilnahme-Coupon eingetragen und bis Samstag, 24. Mai 2025, in einer Urne in einer der teilnehmenden Migros-Filialen der Migros Luzern einwerfen. Die Gewinner*innen werden durch die Genossenschaft Migros Luzern ausgewählt und persönlich informiert.
Gratisteilnahme
Mit der Teilnahme am Gewinnspiel ist kein Kaufzwang verbunden.
Gewinn
Zu gewinnen gibt es einen Wandertag mit unserem "Aus der Region. Für die Region."-Markenbotschafter KUNZ für die ganze Familie. Auf die Teilnehmenden wartet eine erlebnisreiche Tour von Luzern über den Vierwaldstättersee auf die Rigi inklusive regionaler Köstlichkeiten und Unterhaltung am Lagerfeuer.
Sollte eine Gewinnübermittlung an Gewinner:innen nicht möglich sein (z.B. da der Gewinnanspruch aufgrund der Teilnahmebedingungen entfallen ist oder den Gewinn nicht angenommen wird), bleibt es der Migros Luzern nach eigenem Ermessen überlassen zu entscheiden, was mit dem Gewinn erfolgt (z.B. ob der Gewinn nach den vorliegenden Teilnahmebedingungen an die Teilnehmer:innen, die nicht gewonnen haben, vergeben wird oder ob dieser nicht vergeben und z.B. für ein anderes Gewinnspiel genutzt wird).
Eine Barauszahlung des Gewinns, eine Auszahlung in Sachwerten, ein Tausch oder eine Rückgabe der Gewinne ist nicht möglich. Eventuelle Gewinnansprüche sind nicht übertragbar.
Weitere Bestimmungen
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Über das Gewinnspiel wird – ausser mit den Gewinnern – keine Korrespondenz geführt.
Eine Teilnahme ist nur mit korrekten persönlichen Angaben möglich. Der Gewinnspielveranstalter ist berechtigt, Teilnehmende mit Pseudonym, einer gefälschten Identität vom Gewinnspiel auszuschliessen.
Der Gewinnspielveranstalter behält sich weiter vor, Teilnehmende vom Gewinnspiel auszuschliessen, wenn Missbrauch und/oder Verstösse gegen diese Teilnahmebedingungen vermutet/ festgestellt werden oder andere wichtige Gründe vorliegen. Er ist berechtigt, jederzeit Anpassungen am Gewinnspielmodus vorzunehmen sowie beim Vorliegen wichtiger Gründe das Gewinnspiel auszusetzen, abzubrechen oder vorzeitig zu beenden.
Die Bearbeitung von Personendaten erfolgt gemäss Datenschutzerklärung des Gewinnspielveranstalters, abrufbar hier: https://privacy.migros.ch/de.html
Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel ist Luzern. Das Gewinnspiel und sämtliche rechtlichen Beziehungen zwischen dem Gewinnspielveranstalter und allfälligen Gewinnern unterstehen ausschliesslich Schweizer Recht, unter vollständigem Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und sowie der Bestimmungen des Wiener Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980).